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Arbeitsstipendien

Stipendien im Bereich Literatur

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft fördert Stipendien für Autorinnen und Autoren im Künstlerdorf Schöppingen und vergibt Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren.

Künstlerdorf Schöppingen
Ansprechpartner für die Residenzstipendien im Künstlerdorf Schöppingen ist das Künstlerhaus.

Arbeitsstipendium des Kulturministeriums Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vergibt als Teil der individuellen Künstlerinnen- und Künstlerförderung jährlich bis zu acht Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren, die mit jeweils 4.100 Euro dotiert sind. Förderziel der Stipendien ist es, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang bereits begonnene literarische Werke zu beenden. Zudem sollen sie weitere Planungen anregen.

Was wird gefördert?
Prosa, Lyrik, Theaterstücke und Hörspiele, Kinder- und Jugendliteratur, literarische Essays.
Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. 

Wer wird gefördert?
Ausgewählt werden pro Jahr bis zu acht Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Nach dem Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst zwei Jahre später möglich.

Wie wird gefördert?
Die Arbeitsstipendien werden für vier Monate vergeben und sind mit insgesamt 4.100 Euro dotiert. Literarische Werke, die auch über Druckkostenzuschüsse für die Autorinnen und Autoren mitfinanziert werden, sind von einer Förderung ausgeschlossen.maren.jungclaus@literaturbuero-nrw.de

Wie kann ich mich bewerben?

Interessentinnen und Interessenten können bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres eine Bewerbung richten an:
Literaturbüro NRW im KAP1
Konrad-Adenauer-Platz 1
40210 Düsseldorf
www.literaturbuero-nrw.de
Hier geht's zum Bewerbungsformular 2024

Dem Bewerbungsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:

bio-bibliographische Angaben (Lebenslauf, Veröffentlichungen mit Nennung der Verlage) in fünffacher Ausfertigung,
Exposé und Textprobe (ca. 20 Seiten) des fertig zu stellenden Werkes in fünffacher Ausfertigung
ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werkes (mit Arbeitstitel)
alternativ der Nachweis über zwei bereits vorliegende Verlagspublikationen (außer in Druckkostenzuschussverlagen)
bei Hörspielen oder Theaterstücken die Zusage eines Verlages, einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu veröffentlichen bzw. aufzuführen
alternativ der Nachweis über zwei bereits veröffentlichte oder öffentlich aufgeführte Stücke. 

Bitte schicken Sie keine Originalunterlagen (Verträge, Manuskripte etc.), da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden und fügen auch keine Bücher/CD's oder Ähnliches bei.

Bitte versenden Sie die Unterlagen nicht per Einschreiben. 

Nach Drucklegung ist ein Belegexemplar des geförderten Werkes vorzulegen. Es wird gebeten, im Werk in geeigneter Weise auf die Förderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hinzuweisen.

Weiterführende Auskünfte gibt Maren Jungclaus vom Literaturbüro NRW: maren.jungclaus@literaturbuero-nrw.de