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Ausschreibung des NRW-Hörspielpreises 2001 Das Literaturbüro NRW in Düsseldorf e.V. schreibt in Kooperation mit der Stiftung Kunst und Kultur des Landes NRW erstmalig den NRW-Hörspielpreis für das Jahr 2001 aus. Er wird am 10. November 2001 im Rahmen der ebenfalls zum ersten mal stattfindenden NRW-Hörspieltage in Düsseldorf, Köln und Münster vergeben. Im Rahmen des Wettbewerbes werden in allen drei Städten sechs Hörspiele öffentlich aufgeführt, die zuvor von einer dreiköpfigen Vorjury ausgewählt wurden. Dieser Vorjury gehören Experten aus dem journalistischen und medien-/literaturwissenschaftlichen Bereich an. Der NRW-Hörspielpreis ist mit insgesamt 15.000 DM dotiert. Der Hauptpreis in Höhe von 10.000 DM wird von einer Publikumsjury, die sich aus drei siebenköpfigen Gruppen in Düsseldorf, Köln und Münster zusammensetzt, nach einem Punktesystem an den/die Autor/in des Hörspiels vergeben. Bei Punktgleichheit wird der Preis geteilt. (Weitere Informationen zum Procedere unter "Ablauf des Wettbewerbs"). Die Vorjury vergibt zudem einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 DM für die beste Regie. Teilnahmebedingungen Der/die Urheber/in des eingereichten Hörspiels (bei mehreren Urhebern mindestens eine/r) muß in NRW geboren sein oder spätestens seit dem 1.08.1999 seinen ersten Wohnsitz in NRW haben. Der/die Regisseur/in des diese Vorraussetzung erfüllenden Hörspiels braucht keinen NRW-Bezug zu haben. Es können nur realisierte Hörspiele, also keine Manuskripte eingereicht werden. Der Preis kann sowohl für Produktionen der Rundfunksender als auch für freie Produktionen vergeben werden. Die Produktion des eingereichten Hörspiels muß zwischen dem 1.08.1999 und dem 31.07.2001 erfolgt sein. Jeder Einsender darf nur ein Hörspiel zum Wettbewerb einreichen. Eigenbewerbungen sind ebenso möglich wie Vorschläge von Dritten. Der Wettbewerbsbeitrag ist in vierfacher Ausfertigung (CD oder Kasette - kein DAT, MD oder MP3) an das Literaturbüro NRW in Düsseldorf e.V., Stichwort "Hörspielpreis", Bolkerstraße 53, 40213 Düsseldorf einzusenden. Die eingereichten Beiträge können nach dem Wettbewerb nicht zurückgesandt werden. Einsendeschluß für den Wettbewerb 2001 ist der 31. Juli 2001 (Datum des Poststempels). Die Zuerkennung der Preise erfolgt unter Ausschluß des Rechtsweges. Ablauf des Wettbewerbs Der Wettbewerb findet am 27. Oktober in Düsseldorf, am 3. November in Münster und am 10. November 2001 in Köln statt. Vor Beginn der jeweiligen Wettbewerbstage wird eine siebenköpfige Jury aus dem Publikum zusammengestellt. Die an einer Jurorentätigkeit interessierten Zuhörer melden sich entweder ab dem 1.10.2001 beim Literaturbüro NRW in Düsseldorf e.V. schriftlich oder eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn persönlich an und verpflichten sich, alle am Wettbewerb teilnehmenden Hörspiele anzuhören und auf einer Scala vom 0 - 15 zu bewerten. Sollten sich mehr als sieben Zuhörer um die Teilnahme an der Jurierung bewerben, entscheidet das Los. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Die Abstimmungsergebnisse in den einzelnen Städten werden vor der Endauszählung nicht bekanntgegeben. In Köln werden die Voten der Publikumsjuroren aller drei Städte addiert und der NRW-Hörspielpreis an den/die erfolgreiche/n Autor/in vergeben. Erreichen mehrere Stücke die gleiche Punktzahl, wird der Preis geteilt. Danach wird die Entscheidung der Vorjury über die beste Regie unter den in der Endauswahl präsentierten Stücken bekanntgegeben und der/die Regisseur/in mit dem Preis der Jury ausgezeichnet. Der/die ausgezeichnete Regisseur/in muß nicht aus NRW stammen. Klicken Sie hier, um sich das Programm als PDF anzusehen. |
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